Mit dem neuen Tabakproduktegesetz gilt eine Altersbeschränkung für den Verkauf von E-Zigaretten in der Schweiz. Erfahre in unserem Ratgeber ab welchem Alter Vapen in der Schweiz erlaubt ist.
- Vape dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden
- Die Altersbegrenzung gilt auch für nikotinfreie E-Zigaretten
- Auch für alle anderen vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte gilt ein Abgabealter von 18 Jahren.
Vapen in der Schweiz: Ab 18 Jahren
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Vapes in der Schweiz nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Endlich, denn mit dem neuen Gesetz wurde eine grosse Lücke geschlossen, welche der Vape Branche und dem Image der E-Zigarette grossen Schaden zugefügt hat. Es liegt auf der Hand, dass niemand will, dass sich Minderjährige ungehindert mit nikotinhaltigen Produkten eindecken können.
Ab welchem Alter darf Vape ohne Nikotin kaufen?
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Vapes. Auch Vape ohne Nikotin dürfen in der Schweiz nur von Personen über 18 Jahren gekauft werden.
Hintergrund der Altersbeschränkung auf Vapes

Vor der Einführung des neuen Tabakproduktesgesetzes herrschten in der Schweiz schon fast «Wild West Zustände». Da E-Zigaretten unter das Lebensmittelgesetz fielen, gab es keine verbindlichen Gesetze, welche den Verkauf an minderjährige reguliert hätten. Auch wenn die meisten Vape Shops freiwillig Alterskontrollen durchgeführt haben, so konnten sich im Prinzip auch minderjährige Personen mit Vapes und E-Zigaretten eindecken. Seit dem 1. Oktober 2023 ist das neue E-Zigarettengesetz in Kraft und Verkäufer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Produkte an minderjährige Personen verkauft werden. Die neue Regelung gilt kantonsübergreifend für alle Verkaufsstellen.
Fazit: Die neue Altersbegrenzung ist ausbaufähig
Das neue E-Zigarettengesetz schreibt vor, dass Verkäufer sicherstellen müssen, dass keine Vape Produkte an minderjährige verkauft werden. Doch es ist nicht vorgeschrieben, wie eine Alterskontrolle vorzunehmen ist. Offline-Verkaufsstellen kontrollieren einfach die Identitätskarte des Käufers, wenn der Verdacht besteht, dass dieser minderjährig ist. Das funktioniert gut und hat sich im Alltag bewährt. Bei Onlineshops gestaltet es sich einiges komplizierter. Es gibt zwar Tools, welche das Alter verlässlich prüfen, diese sind aber für den User sehr umständlich in der Bedienung und erfordern einen Scan des Ausweises und teilweise auch einen Scan des Gesichts. Führt nun Shop A ein umfangreiche Alterskontrolle mit Scan ein und Shop B belässt es bei einer einfachen Abfrage des Geburtsdatums, so entsteht Shop A ein massiver Wettbewerbsnachteil. Denn alles was auch nur ein bisschen umständlich ist, bringt Kunden dazu den Kaufprozess abzubrechen. Wie lässt sich dieses Problem lösen? Mit einheitlichen Vorschriften vom Bund, welche für alle Onlineshops gleichermassen gelten.