Planst du eine Flugreise und möchtest wissen, ob du deine Elfbar Vapes im Flugzeug transportieren darfst? In unserem Ratgeber erklären wir dir im Detail was erlaubt und verboten ist.
- Elfbars dürfen im Flugzeug transportiert werden
- Alle Geräte mit Akku oder Batterie müssen Handgepäck mitgeführt werden
- In der Schweiz darf nur eine begrenzte Anzahl an Produkten mit Akkus transportiert werden
- Das Dampfen von Elfbar Vapes ist in Flugzeugen streng verboten
Darf man Elfbar Vapes auf Flugreisen mitführen?
Grundsätzlich ist es in der Schweiz erlaubt Elfbar Produkte auf Flugreisen mitzuführen. Für Vapes, Liquid Pods und E-Liquids gelten aber unterschiedliche Vorschriften für den Transport.
Wie muss beim Transport von Elfbars im Flugzeug beachtet werden?
- Alle Elfbar E-Zigaretten, welche einen Akku bzw. eine Batterie enthalten müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Damit gelten für Vapes die gleichen Vorschriften wie für andere elektronische Geräte.
- Das Aufladen von Elfbar Vapes und/oder Lithium-Ionen-Akkus ist während des Flugs nicht gestattet.
- Der Gebrauch Elfbars und/oder Lithium-Ionen-Akkus ist an Bord des Flugzeugs verboten.
- Wenn möglich, sollten Elfbar E-Zigaretten während des Transports ausgeschaltet sein.
- Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen E-Zigaretten und/oder Lithium-Ionen-Akkus einzeln gesichert werden. Verwende dafür die Originalverpackung oder eine schutzsichere Hülle.
- Es sollten Massnahmen ergriffen werden, um ein versehentliches Einschalten des Heizelements während des Flugs zu verhindern.
Welche Mengenbeschränkung gilt auf Flugreisen für Elfbar Vapes?
Das Bundesamt für zivile Luftfahrt hat die folgenden Mengenbeschränkungen für E-Zigaretten auf Flugreisen definiert:
- 6 × Einweg E-Zigaretten mit 600 Zügen oder ähnliche Wiederaufladbare Vapes (zum Beispiel Elfbar Elfa Starter Kit, Elfbar AF5000, Lost Mary BM6000)
- erlaubte Leistung: 100wh Insgesamt sind max. 15 akkubetriebene Geräte erlaubt. Inklusive Smartphone, Laptop, Smartwatch usw.
Tipp: Starke Dampfer, welche auf lange Reisen gehen, werden mit 6 x Elfbar 600 Vapes nicht weit kommen. Wir empfehlen dir ein Elfbar Prefilled Pod System oder Pod System mitzuführen. Dabei transportierst du die Geräte mit Akku im Handgepäck und kannst im grossen Koffer viele vorbefüllte Liquid Pods oder E-Liquids mitführen. Beachte aber die Einfuhrbestimmungen von deinem Zielland!
Darf man im Flugzeug Elfbar dampfen?
Nein, das Dampfen von Elfbar Vapes ist im Flugzeug strengstens verboten. Das gilt für die Flugkabine genauso wie für Toiletten. In sozialen Medien kursieren viele Videos in welchen Fluggäste zu sehen sind, welche heimlich im Flugzeug dampfen. Wir können dir nur abraten solche Experimente durchzuführen. Es drohen hohen Strafen und es kann ein Verweis aus dem Flugzeug zur Folge haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf man E-Liquids im Flugzeug transportieren?
Grundsätzlich ja, im Handgepäck gelten die gewohnten Vorschriften für Flüssigkeiten (Max. 100ml pro Einheit). E-Liquids dürfen auch im grossen Koffer mitgeführt werden.
Wieso ist die Anzahl Elfbars im Handgepäck limitiert?
Grundsätzlich gilt die Mengenbeschränkung für alle elektronischen Geräte mit integriertem Akku. Der Hintergrund dafür ist die potenzielle Brandgefahr von Lithium-Ionen-Akkus.
Wie viele E-Zigaretten und Liquids darf man im Zielland einführen?
Wichtig: In einigen Ländern sind Elfbar verboten und dürfen gar nicht eingeführt werden. In anderen Ländern gibt es Regulierungen betreffend Menge und Nikotingehalt. Informier dich vor deiner Reise detailliert bei den Behörden, damit du dich an die lokale Gesetzgebung halten kannst.
Fazit
Grundsätzlich stellt die Mitnahme von Elfbar Produkten auf Flugreisen kein Problem dar, solange man sich an die geltenden Vorschriften hält. Pack Elfbars mit Akku immer ins Handgepäck, beachte die Mengenbeschränkung und lade Vapes nie im Flugzeug auf. Dann sollte schon bei der Anreise Feriengefühle aufkommen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Bestimmungen können jederzeit kurzfristig ändern. Informiere dich vor jeder Reise bei den Behörden und die aktuelle Gesetzeslage. Jede Haftung wird abgelehnt.